• 06_DSC03608-titel.jpg
  • IMG_4308.jpg
  • DSC01630.JPG
  • 11_Zirkus_magisch_zauber.jpeg
  • IMG_5693_quadrat.jpg
  • IMG_3735.jpg
  • 09_IMG_6090.jpg
  • IMG_3740_1.jpg
  • IMG_20200712_150632.jpeg
  • 01_Magisch_Zirkuseingang.jpeg
  • Schulhaus.jpg
  • image9_2.jpeg
  • image13_Kopie_2.jpeg
  • IMG_3354_Kopie.jpg
  • 04_image4_2.jpeg
  • IMG_9860_Kopie_2.jpeg
  • image3_2.jpeg

Jahresmotto

 

 
 

Bei unerwartetem Unterrichtsausfall

Fällt eine Lehrperson während des Unterrichtes aus, werden die Schüler/-innen im Rahmen des Stundenplanes durch das Team der Lehrerinnen und Lehrer weiter betreut.

 

Bei Erkrankung einer Lehrperson

Die Schulleitung orientiert die Eltern schnellstmöglich über die Erkrankung einer Lehrperson, entweder per KLAPP oder Telefonalarm.

In der Nachricht steht, welche Lektionen ausfallen und welche besucht werden müssen. 

Die Eltern haben die Möglichkeit, ihre Kinder trotz Ausfall durch die Schule betreuen zu lassen. Dazu müssen sie sich per KLAPP bei der Ersatzlehrperson melden. Dauert die Erkrankung der Lehrperson länger, müssen die Eltern ihre Kinder tageweise immer wieder neu anmelden. Diese Regelung gilt auch für den Kindergarten. Hier müssen die Kinder aber am Morgen zum Unterrichtsbeginn ins Schulhaus begleitet werden.

 

Bei vorhersehbaren Unterrichtsausfällen

Wenn der Unterrichtsausfall länger vorhersehbar ist, werden die Eltern im Voraus über den Ausfall orientiert.